Arbeitsmedizin

Angebot
- Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen und Sehtests
- Erkennen, bewerten und handeln bei gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen
- Beratung der ArbeitnehmerInnen und des ArbeitgeberInnen
- Arbeitsplatzbegehungen und Hilfestellung bei arbeitshygienischen Messungen
- Ergonomische Analysen
- Organisation der Ersten-Hilfe im Unternehmen
- Beratung bei der Planung von Arbeitsplätzen
- Erarbeitung von Unterweisungsgrundlagen
- Erstellung des AMZ® –Gesundheitsreports
Allgemeine Sporttauglichkeitsuntersuchungen

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Benötigen Sie für Ihren Sportverein oder für den nächsten Wettkampf den ärztlichen Nachweis einer „Sporttauglichkeit“? Die Untersuchungen können im AMZ Wr. Neudorf sowie in unserer Zweigniederlassung in St. Pölten durchgeführt werden. Kontakte für Untersuchungen:
AMZ Wr. Neudorf AMZ St. Pölten
Taucher- und Druckluftuntersuchung - Gesundheitszertifikat für Sporttaucher im AMZ
Das AMZ bietet für BerufstaucherInnen, DruckluftarbeiterInnen und SporttaucherInnen die erforderlichen vorgeschriebenen Untersuchungen an, dazu haben wir die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen (Ermächtigung durch das zentrale Arbeitsinspektorat) und sind Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (www.oegth.at). Wir führen die gesamten Untersuchungen bei uns im Haus durch, das spart Zeit und Mühe. Kontakt für Untersuchungen: H9-Untersuchung bei gefährliche Baumarbeiten oder Absturzgefahr(G 41 dt. Berufsgenossenschaft) Kontakt für Untersuchungen:
Änderung des Arbeitszeitgesetztes - Feststellung der arbeitsmedizinischen UnbedenklichkeitDas neue Arbeitszeitgesetz sieht vor, unter besonderen Bedingungen längere Arbeitszeiten zuzulassen. Es wird dann im Einzelnen eine Feststellung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeit gefordert, diese muss tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Das AMZ® bietet aber sofort dieses Service vor Ort an. Anfragen richten Sie bitte an:
Untersuchung "Kaltwasserprovokation" bei VibrationseinwirkungFür ArbeitnehmerInnen besteht im AMZ®
ab sofort die Möglichkeit bei Einwirkungen gegenüber
Hand-Arm-Schwingungen eine spezifische Diagnostik in Anspruch zu nehmen.
Vibrationen können eine Berufskrankheit ("Weissfingerkrankheit", BK-Nr.
20) verursachen. Kontakt für die Evaluierung und Messungen: |
