Neues Messgerät für die Arbeitsschwere
Meldung zum Schwerarbeitsgesetz für 2007 - Frist bis 29.02.2008
Ab
1.1.2008 sind beim Sozialversicherungsträger alle ArbeitnehmerInnen,
die Schwerarbeit nach dem Schwerarbeitsgesetz leisten, zu melden.
Schwerarbeit wird unter anderem auch durch den Arbeitsenergieumsatz mit
Erbringung von Arbeitskalorien > 2000 Kcal bei Männern und > 1800
Kcal bei Frauen definiert. Das AMZ®
bietet dazu Hilfestellung durch ein neues Messgerät an, mit dem der
Kalorienverbrauch an mehreren Arbeitsschichten gemessen und beurteilt
werden kann. So wird die Erhebung der Arbeitsschwere einfach, sicher und
kostengünstig.
... Wieder ein weiterer Vorteil, den AMZ® Kunden haben!
Kontakt:
Frau Ursula Leidl
Tel. Nr.: (02236) 22914-207