ERSTHELFERINNEN - Neue Regelung ab 1.1.2010
Ab dem 1.1.2010 gilt eine neue Regelung in der Arbeitsstättenverordnung und in der Bauarbeiterschutzverordnung für die Bestellung von ErsthelferInnen für Arbeitsstätten und Baustellen von 1 bis 4 ArbeitnehmerInnen und eine Neuregelung der Auffrischungskurse für alle ErsthelferInnen.
Wir bieten die
Ausbildung von betrieblichen ErsthelferInnen und die Durchführung von
Auffrischungskursen vor Ort in Ihrem Unternehmen an.
Anfragen richten Sie bitte an:
Frau Elisabeth Remsa
Tel. Nr.: (02236) 22914-100
Frau Elisabeth Remsa
Tel. Nr.: (02236) 22914-100