BRANDSCHUTZWARTE - Neue Regelung ab 1.1.2010
Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung (Brandschutzwarte) sind jedenfalls und nicht wie bisher erforderlichenfalls zu bestellen. Jeder Betrieb muss daher Brandschutzwarte zumindest entsprechend der Arbeitsstättenverordnung ausbilden lassen.
Neue
Regelung für Arbeitsstätten, in denen kein Brandschutzbeauftragter,
keine Brandschutzgruppe, keine Brandschutzwarte oder Betriebsfeuerwehren
eingerichtet oder vorgeschrieben sind.
Gemäß §
25 Abs. 4 ASchG haben ArbeitgeberInnen Personen zu bestellen, die für
die Brandbekämpfung und Evakuierung der ArbeitnehmerInnen zuständig
sind. Eine ausreichende Anzahl von ArbeitnehmerInnen muss mit der
Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein.
Wenn
weder aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften ein/e
Brandschutzbeauftragte/r bestellt oder eine Betriebsfeuerwehr
eingerichtet ist, noch eine freiwillige Betriebsfeuerwehr nach den
Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände eingerichtet ist, noch ein/e
Brandschutzbeauftragte/r, ein/e Brandschutzwart/in oder eine
Brandschutzgruppe nach dieser Verordnung vorgeschrieben ist, ist dafür
zu sorgen, dass die gemäß § 25 Abs. 4 ASchG benannten Personen mit der
Handhabung der Mittel der ersten Löschhilfe vertraut und in der Lage
sind, folgende Veranlassungen treffen zu können:
- Im Brandfall erforderlichenfalls die Feuerwehr zu alarmieren,
- im Fall von Alarm nach Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zu kontrollieren, ob alle ArbeitnehmerInnen die Arbeitsstätte verlassen haben,
- die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anzuwenden, soweit dies zur Sicherung der Flucht von ArbeitnehmerInnen unbedingt notwendig ist.
Die
Bestellung von Personen, die für Brandbekämpfung und Evakuierung der
ArbeitnehmerInnen zuständig sind, befreit die ArbeitgeberInnen nicht von
ihrer Verantwortung nach § 25 Abs. 1 bis 3 ASchG.
Wir führen die
Ausbildung von Brandschutzwarten gemeinsam mit den zuständigen
Brandschutzbeauftragten gerne für Sie durch (auch vor Ort in Ihrem
Unternehmen).
Anfragen richten Sie bitte an:
Frau Tina Tatzgern
Tel. Nr.: (02236) 22914-311
Frau Tina Tatzgern
Tel. Nr.: (02236) 22914-311